Hinweis gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 EigBG
Der Jahresabschluss 2022 sowie der Lagebericht wird nach der Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Er ist Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Zweckverband Breitband Bodenseekreis, Hermann-Metzger-Str. 5, 88045 Friedrichshafen einzusehen.
Hinweis gemäß § 16 Abs. 4 S. 2 EigBG
Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamts Bodenseekreis geprüft.
Im Feststellungsergebnis des Prüfberichts vom 17,.04.2023 empfiehlt das Kommunal- und Prüfungsamt des Bodenseekreises der Verbandsversammlung, den Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes Breitband Bodenseekreis in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Feststellungsbeschluss gem. § 13 EigBVO i.V.m. § 16 Absatz 3 Satz 2 EigBG
Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetztes stellte die Verbandsversammlung am 24. April 2023 den Jahresabschluss des Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:
EUR |
||
1. |
Erfolgsrechnung |
|
1.1 |
Summe Erträge |
450.766,16 |
1.2 |
Summe Aufwendungen |
450.766,16 |
1.3 |
Jahresüberschuss (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
0,00 |
nachrichtlich: |
||
Vorauszahlungen der Verbandsmitglieder auf die spätere Fehlbetragsabdeckung |
0,00 |
|
Vorauszahlungen der Verbandsmitglieder auf die spätere Überschussabführung |
0,00 |
|
2. |
Liquiditätsrechnung |
|
2.1 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit |
-974.782,29 |
2.2 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit |
-5.669.090,66 |
2.3 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
-6.643.872,95 |
2.4 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
9.769.566,40 |
2.5 |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) |
3.125.693,45 |
2.6 |
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
0,00 |
3. |
Bilanzsumme |
8.061.171,79 |
4. Abrechnung Betriebskostenumlage gem. § 14 Abs. 1 lit. f) S. 1 der Satzung
Der Zweckverband strebt ein ausgeglichenes Ergebnis an. Zum Ergebnisausgleich wird beschlossen, die noch ausstehenden Betriebskostenumlagen von in Summe 101.992,69 EUR von den Verbandsmitgliedern anzufordern.
5. Verwendung des Jahresüberschusses
Ein Vortrag auf neue Rechnung unterbleibt, da der Zweckverband mit einem ausgeglichenen Ergebnis schließt.
6. Entlastung der Verbandsleitung
Dem Verbandsvorsitzenden und dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
Friedrichshafen, den 24. April 2023
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Verbandsvorsitzender Reinhold Schnell