Hinweis gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 EigBG
Der Jahresabschluss 2024 sowie der Lagebericht wird nach der Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Er ist Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Zweckverband Breitband Bodenseekreis, Hermann-Metzger-Str. 5, 88045 Friedrichshafen einzusehen.
Hinweis gemäß § 16 Abs. 4 S. 2 EigBG
Der Jahresabschluss 2024 wurde vom Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamts Bodenseekreis geprüft.
Im Feststellungsergebnis des Prüfberichts vom 21.03.2025 empfiehlt das Kommunal- und Prüfungsamt des Bodenseekreises der Verbandsversammlung, den Jahresabschluss 2024 des Zweckverbandes Breitband Bodenseekreis in der vorgelegten Fassung festzustellen.
Feststellungsbeschluss gem. § 13 EigBVO i.V.m. § 16 Absatz 3 Satz 2 EigBG
Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetztes stellte die Verbandsversammlung am 3. April 2025 den Jahresabschluss des Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:
EUR |
||
1. |
Erfolgsrechnung |
|
1.1 |
Summe Erträge |
842.124,64 |
1.2 |
Summe Aufwendungen |
842.124,64 |
1.3 |
Jahresüberschuss (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
0,00 |
nachrichtlich: |
||
Vorauszahlungen der Verbandsmitglieder auf die spätere Fehlbetragsabdeckung |
0,00 |
|
Vorauszahlungen der Verbandsmitglieder auf die spätere Überschussabführung |
0,00 |
|
2. |
Liquiditätsrechnung |
|
2.1 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit |
7.563.731,28 |
2.2 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit |
-31.877.455,80 |
2.3 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
-24.313.724,52 |
2.4 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
16.838.314,13 |
2.5 |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) |
-7.475.410,39 |
2.6 |
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
0,00 |
3. |
Bilanzsumme |
30.347.095,98 |
4. Abrechnung Betriebskostenumlage gem. § 14 Abs. 1 lit. f) S. 1 der Satzung
Der Zweckverband strebt ein ausgeglichenes Ergebnis an. Zum Ergebnisausgleich wird beschlossen, die überzahlten Betriebskostenumlagen von in Summe 20.013,88 EUR an die Verbandsmitgliedern zurückzuführen.
5. Verwendung des Jahresüberschusses
Ein Vortrag auf neue Rechnung unterbleibt, da der Zweckverband mit einem ausgeglichenen Ergebnis schließt.
6. Entlastung der Verbandsleitung
Dem Verbandsvorsitzenden und dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
Friedrichshafen, den 3. April 2025
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Verbandsvorsitzender Reinhold Schnell